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   BGH, 23.02.2012 - IX ZR 122/11   

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https://dejure.org/2012,1266
BGH, 23.02.2012 - IX ZR 122/11 (https://dejure.org/2012,1266)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2012 - IX ZR 122/11 (https://dejure.org/2012,1266)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - IX ZR 122/11 (https://dejure.org/2012,1266)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - IX ZR 122/11
    Dementsprechend vollendet sich der Schaden, wenn ein Anwalt eine Forderung pflichtwidrig verjähren lässt, bereits mit dem Verjährungseintritt (BGH, Urteil vom 21. Juni 2001 - IX ZR 73/00, WM 2001, 1677, 1678).
  • BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - IX ZR 122/11
    Zwar ist es unschädlich, wenn der Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung schlüssig dargelegt, aber irrig eine grundsätzliche Bedeutung der Sache reklamiert wird (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2002 - V ZR 100/02, NJW 2003, 754 f).
  • BGH, 13.11.2008 - IX ZR 69/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt in

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - IX ZR 122/11
    Der Sekundäranspruch entsteht nur, wenn eine weitere Pflichtwidrigkeit zu einer Zeit begangen wird, zu der der Regressanspruch noch durchgesetzt werden kann, also insbesondere noch nicht verjährt ist (BGH, Urteil vom 13. November 2008 - IX ZR 69/07, WM 2009, 283 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 23.06.2005 - IX ZR 197/01

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - IX ZR 122/11
    Durch die Untätigkeit der Beklagten wurden Ansprüche wegen der verzögerten Fertigstellung des Rohbaus dauerhaft vereitelt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2005 - IX ZR 197/01, WM 2005, 1869, 1870 f).
  • BGH, 10.11.2011 - IX ZR 22/11

    Angemessenheit eines anwaltlich abgerechneten Stundenaufwands

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - IX ZR 122/11
    Anders verhält es sich hingegen, wenn - wie hier - nebeneinander mehrere Zulassungsgründe alternativ in den Raum gestellt werden und keiner von ihnen näher ausgeführt wird (BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - IX ZR 22/11, Rn. 11).
  • BGH, 01.02.1977 - VI ZR 43/75

    Rechtsanwalt - Verjährung - Durchsetzbarkeit eines Anspruchs

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - IX ZR 122/11
    a) Soweit das Berufungsgericht im Blick auf das den Beklagten vorgeworfene Versäumnis, eine Mahnung des von dem Kläger beauftragten Werkunternehmers als Voraussetzung für die Geltendmachung sowohl eines Verzugsschadens als auch einer Vertragsstrafe unterlassen zu haben, einen Schadeneintritt für den Zeitpunkt, in dem durch eine pflichtgemäße Mahnung Verzug eingetreten wäre, zugrunde legt, befindet es sich in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1977 - VI ZR 43/75, VersR 1977, 617).
  • LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15
    Der verjährungsrechtliche Sekundäransprucherfordert, dass der Rechtsanwalt bis zur Beendigung des Mandates einen zu der ersten Pflichtverletzung hinzukommenden Anlass hatte, den Mandanten auf seine Haftung aufmerksam zu machen (BGH, Beschluss vom - 10.05.2012 - IX ZR 221/09 -, juris) und diese Pflichtwidrigkeit zu einer Zeit begangen wird, zu der der Regressanspruch noch durchgesetzt werden kann, also insbesondere noch nicht verjährt ist (BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZR 122/11 -, juris).
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